Die SBI bringt uns unnötige Risiken

Die «Selbstbestimmungsinitiative» (SBI) der SVP ist ein Dauerthema in den Medien – sie meint es gut, ist aber komplett überflüssig.

Die direkte Demokratie der Schweiz bietet ausreichend Volksrechte, um beispielsweise mittels einer Volksinitiative einen völkerrechtlichen Vertrag zu kündigen, sollte er der Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer unliebsam geworden sein (so die anstehende «Kündigungsinitiative» zur Personenfreizügigkeit). Es steht der Schweiz frei, welche Verträge sie mit anderen Staaten abschliesst, wichtige Verträge unterstehen dem obligatorischen oder zumindest dem fakultativen Referendum; zum Vertragsschluss gezwungen wird unser Land – wenn überhaupt – nur, weil es durch seine Lage, Grösse und seine exportorientierte Art von der Zusammenarbeit mit dem Ausland abhängig ist.

Die SBI ist somit absolut überflüssig – bringt aber einige erhebliche Risiken mit sich: Man stellt alle Staatsverträge unter einen Dauervorbehalt (d.h. ein Land wird zu einem ungern gesehenen Verhandlungspartner), es entsteht Rechtsunsicherheit (welche Verträge gehen denn genau dem Landesrecht nach?) und man verliert die Flexibilität in der Rechtsprechung, ob man situativ das «Landesrecht» oder das Völkerrecht vorgehen lassen möchte. Last but not least ist die Menschenrechtskonvention und damit der EGMR als wichtige Rechtsmittelinstanz nach dem Bundesgericht auf der Abschussliste.

Fazit: Selbstbestimmung haben wir bereits in der Schweiz. Wieso also die genannten Risiken eingehen? Sagen Sie Nein zur SBI.