Damit der Staat – auf allen Stufen des Gemeinwesens – seine Aufgaben erfüllen kann, ist er auf finanzielle Mittel angewiesen. Steuern sind mit Augenmass zu erheben und müssen den Anreiz wahren, sich beruflich weiterbringen und eine lukrative Karriere anstreben zu wollen. Die Steuerprogression, wie sie in der Schweiz besteht und eine massvolle Umverteilung bewirkt ist zu begrüssen, denn sie fördert den sozialen Frieden. Sie darf jedoch nicht derart ausgestaltet werden, dass es sich nicht mehr lohnt, viel Geld zu erwirtschaften – denn: Der kapitalistische Anreiz, möglichst viel Vermögen akkumulieren zu können, erlaubt wertvolle Investitionen (Wohnungsbau, Kredite, Darlehen etc.), welche der Gesellschaft in verschiedener Form zugutekommen, welche das Kapital selbst nicht aufzubringen vermag. Zudem wird dadurch ein höheres Steuersubstrat generiert – denn alles, was der Staat umverteilen will, muss zuerst in der Privatwirtschaft erarbeitet werden.
Steuern erheben ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit, über sein Eigentum frei zu verfügen und ein Eingriff in das finanzielle Vermögen des Individuums. Es ist daher von grösster Wichtigkeit, dass sich die Politik dessen bewusst ist und nur unter der Bedingung Steuern erhebt, dass ihr Verwendungszweck von einem ausreichenden öffentlichen Interesse gedeckt ist. Partikularinteressen und individuelle Ansprüche, welche einer Personengruppe wichtig erscheinen, rechtfertigen keine Erhebung von Steuern bei der Allgemeinheit. Der Fiskus hat sich an das Subsidiaritätsprinzip zu halten und nur Steuern für Zwecke zu erheben, welche breit abgestützt und dem überwiegenden Teil der Gesellschaft notwendig erscheinen. Es darf nicht sein, dass jeder sein «Töpfchen» beim Staat erhält, aus welchem er für seine Einzelinteressen etwas Geld beziehen darf, welches von der Allgemeinheit finanziert werden muss.
Was nicht eine Staatsaufgabe darstellt, darf der Staat auch nicht ausüben und somit auch keine Steuern zu deren Aufgabenerfüllung erheben. Öffentliche Gelder in den Strassenbau, die Bildung, die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs, das Asylwesen oder in gewissen Bereichen der Kultur sind von der Allgemeinheit weitgehend akzeptiert und der Eingriff in das Vermögen des Einzelnen ist dadurch gerechtfertigt.
Es fragt sich allerdings, ob in der heutigen Zeit das Einziehen von öffentlichen Abgaben in Bereichen gerechtfertigt ist, welche bspw. lediglich der Unterhaltung dienen. So besteht im 21. Jahrhundert kein hinreichendes öffentliches Interesse mehr, dass der Staat Serien und Unterhaltungssendungen finanziert und sie durch die SRG produziert. Diese Aufgabe können Private wie Netflix besser wahrnehmen und werden nur von jenen Personen finanziell getragen, welche die Dienstleistung auch effektiv konsumieren. Es ist angenehm und bequem, den eigenen Luxus durch andere finanzieren zu lassen – doch was wir unter unbekannten Privaten in unserem Leben nicht dulden würden, dürfen wir auch nicht über das Gesetz von unseren Mitmenschen fordern.
Für mich gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Freiheit. Der Staat hat folglich eine Aufgabe nur zu übernehmen und dafür Steuern zu erheben, wenn es ausser Zweifel steht, dass er die Aufgabe besser erfüllen kann, als die Privaten. Besteht allerdings ein Zweifel daran, ist die jeweilige Aufgabe zwingend durch die Privaten zu erfüllen und damit dem Individuum die Freiheit zu belassen, bei wem er welche Dienstleistung oder welches Gut bezieht. Nur so kann der freie Markt, wie er auch in der Verfassung verankert ist, möglichst weit erhalten bleiben. Denn er bildet die Bedürfnisse der Bevölkerung als einziger authentisch und repräsentativ ab. Im Zweifel für die Freiheit des Individuums.